Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 20.10.1987 - 10 W 114/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- mansui.eu
ZPO §§ 114, 120, 127
Prozeßkostenhilfe; unzulässige Änderung der Ratenzahlungsanordnung nach rechtskräftigem Abschluß des Rechtsstreits. - mansui.eu
ZPO §§ 114, 120, 127
Prozeßkostenhilfe; keine Änderung der Prozeßkostenhilfeentscheidung durch das Prozeßgericht nach rechtskräftiger Beendigung des Rechtsstreits. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 120 Abs. 4 S. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Prozeßgericht; Prozeßkostenhilfeentscheidung; Rechtskräftiger Abschluß des Hauptverfahrens; Zuständigkeit des Prozeßgerichts
Papierfundstellen
- MDR 1988, 238
- MDR 1988, 680
- AnwBl 1988, 125
- Rpfleger 1988, 280
Wird zitiert von ...
- OLG Oldenburg, 04.12.1989 - 4 WF 153/89
Prozeßkostenhilferate, Prozeßkostenhilferate, herabse, Ratenhöhe, Ratenänderung
Die Entscheidung über die Fortzahlung der Raten, Stundung oder einen Erlaß der Kosten fällt gegebenenfalls in die Zuständigkeit der Justizverwaltung (…vgl. Zöller-Schneider, ZPO, 15. Aufl., Rdnr. 18 zu § 120 m.w.N. auch zur Gegenansicht;… Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 48. Aufl., § 120 Anm. 8 C c, S. 473; OLG Düsseldorf, AnwBl. 1988, 125).
Rechtsprechung
KG, 11.04.1988 - 24 W 778/88 |
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